AMTSGERICHT
BAUTZEN
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22 C 0326/04
Verkündet am 10.06.2004
……………, Justizsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
Im Namen des Volkes !
Endurteil
In dem Rechtsstreit …………………………………………………………………………………………… ………………………………………………….
-Klägerin-
Prozessbevollmächtige:
Rechtsanwälte Friepörtner & Kollegen, Maxim-Gorki-Str. 16, 39108 Magdeburg
- U/KR 02100311 –
gegen
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……………………………………………………………..
-Beklagter-
Wegen Forderung
hat das Amtsgericht Bautzen auf die mündliche Verhandlung vom 27.05.2004 durch die Richterin …………………..
für R E C H T erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.574,35 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe Des 1,2-fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
und beschlossen:
Der Streitwert des Verfahrens beträgt 2.574,35 EUR.