Urteil Zivilrecht  
 

Amtsgericht Oschersleben Rechtskräftig seit: 22.12.05

Geschäfts-Nr.: 1 OWi 774 Js 26228/05 Oschersleben, den 22.12.05

……………….. Justizobersekretär

als Urkundsbeamter der

Geschäftsstelle des Amtsgericht
                                            Im Namen des Volkes !

 Urteil
In der Bußgeldsache

gegen: ……………………

…………………………………………

………………………………..

………………………..

wegen: Verkehrsordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Oschersleben aufgrund der Sitzung vom 07.11.2005, an der teilgenommen haben:

………………

Richter am Amtsgericht

Rechtsanwalt Friepörtner, Magdeburg
als Verteidiger

Justizangestellte ………….

Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:

Gegen den Betroffenen wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 275,00 Euro festgesetzt. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 StVO; 24 StVG; 4 Abs. 4 BKatV

weiterlesen hier klicken